Kirchenvorstand
Wahl am 8.+9.11.2025

Einsprüche gegen die Wahl können innerhalb von einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, d.h. bis zum Ablauf des 25. November 2025 schriftlich unter Angabe der Gründe beim bisherigen Kirchenvorstand der Kirchengemeinde:

Pfarrbüro St. Mauritius und Herz Jesu
Neumarkt 30
50667 Köln

eingereicht werden. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der Tag des Zugangs des Einspruchsschreibens an der oben genannten Adresse.

Was macht der Kirchenvorstand eigentlich?


Der Kirchenvorstand vertritt die Gemeinde in Rechtsangelegenheiten und in Geschäften.
Er verantwortet die finanziellen Angelegenheiten der Gemeinde, stellt
den Wirtschaftsplan auf und entscheidet in allen vermögens-
rechtlichen Angelegenheiten
Er trägt als Bauherr die Verantwortung für die Vorbereitung und
Durchführung von Baumaßnahmen sowie die Abwicklung von
Lieferungen und Leistungen.
Er bewahrt und pflegt die Kirchen der Gemeinde und die darin
vorhandenen Kunstwerke.
Er entsendet mindestens ein Mitglied in die Verbandsvertretung und
trägt somit Mitverantwortung für die Kirche in Köln-Mitte.
Der Kirchenvorstand arbeitet eng mit der Verwaltungsleitung
zusammen